Gericht: Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzung sind nicht verwirrend
Verkehrsschilder, die eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 Stundenkilometer sowie ein Überholverbot für Lastwagen anordnen, sind einem Urteil aus Hessen zufolge grundsätzlich nicht verwirrend. Wer Verkehrsschilder nicht verstehe oder verstehen wolle, handle vorsätzlich, erklärte das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main am Dienstag. Ein Verkehrsteilnehmer, der 86 Stundenkilometer zu schnell durch eine Kontrollstelle fuhr, muss nun zahlen (Az.: 2 Orbs 4/25).