Urteil: Rheinland-Pfälzerin muss trotz Adressänderung Rundfunkbeitrag zahlen
Wer in Rheinland-Pfalz seine Adresse ändert, ohne sich umzumelden, muss trotzdem den Rundfunkbeitrag zahlen. Es bestehe eine Verpflichtung zur Zahlung, teilte das Verwaltungsgericht Koblenz am Donnerstag mit. Ob die Bescheide wirksam bekanntgegeben wurden, ist dabei unerheblich (Az.: 5 K 594/24.KO). Die Klage einer Frau gegen die Zahlung blieb ohne Erfolg.