Urteil: Hartz-IV darf wegen Einmalzahlung der Stadt Kassel nicht gekürzt werden
Eine Einmalzahlung der Stadt Kassel führt einem Urteil zufolge nicht dazu, dass Hartz-IV-Leistungen gekürzt werden dürfen. Das zusätzliche Geld mindere nicht die Grundsicherungsleistungen, teilte das hessische Landessozialgericht am Donnerstag in Darmstadt mit. Zuwendungen, die jemand anderes ohne Pflicht erbringt, gälten nicht als Einkommen, solange sie nicht zu hoch seien. (Az.: L 6 AS 310/23)