Bundesverfassungsgericht verhandelt über Zwangsbehandlung von Betreuten in Klinik
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (10.00 Uhr) über die zwangsweise Behandlung von Menschen, die unter Betreuung stehen, im Krankenhaus. Betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Manchmal werden sie zwangsweise medizinisch behandelt, wenn ihnen ein ernsthafter gesundheitlicher Schaden droht. Während solcher Zwangsmaßnahmen müssen sie in eine Klinik. Ein solcher Fall ist hier der Anlass für die Verhandlung. (AZ. 1 BvL 1/24)