Bundesarbeitsgericht: Diskriminierungsverbot greift auch bei Praktika
Unternehmen und Behörden müssen auch Praktika diskriminierungsfrei vergeben. Verfolgt ein Praktikum das Ziel, "berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben", müssen Arbeitgeber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachten, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. 8 AZR 212/22)