Urteil: Versehen bei Ebay-Angebot kein Grund für Missachtung des Kaufvertrags
Wer sich beim Einstellen eines Verkaufsangebots im Internet vertan hat, kann als Verkäuferin oder Verkäufer nicht einfach nachträglich den Kaufvertrag missachten. Das Landgericht Köln entschied laut Mitteilung vom Donnerstag, dass dem Käufer möglicherweise Schadenersatz zusteht, "wenn der Verkäufer ohne einen berechtigten Grund rechtzeitig geltend zu machen, die verkaufte Ware nicht liefert". Das Urteil wurde am vergangenen Freitag verkündet, ist aber noch nicht rechtskräftig. (Az. 37 O 220/22)