Gutachten: Übertritt zu Christentum in Europa als Asylgrund im Einzelfall prüfen
Einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge kann Österreich die Anerkennung als Flüchtling nicht mit der alleinigen Begründung verweigern, dass der Betreffende erst in Europa zum Christentum übertrat. Die Behörden müssten den Einzelfall prüfen, erklärte EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Als Flüchtling gilt, wer wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe verfolgt wird. (Az. C-222/22)