Tötung von von Frau in Brandenburger Wehrmachtsbunker muss neu verhandelt werden
Mehr als anderthalb Jahre nachdem ein Brandenburger seine Ex-Freundin in einem früheren Wehrmachtsbunker erstochen haben soll, muss das Landgericht Neuruppin neu über den Fall verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil wegen einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung auf, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte die Frau im Juli 2021 getötet hatte, weil er keine andere Möglichkeit sah, die Beziehung zu beenden. (Az. 6 StR 324/22)