Gutachten am EuGH zweifelt längere Speicherung von Insolvenzdaten durch Schufa an
Ein juristisches Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) bezweifelt, dass die Schufa Daten über Restschuldbefreiungen nach einer Insolvenz länger speichern darf als das öffentliche Register. Die Restschuldbefreiung solle es den Betroffenen ermöglichen, sich wieder am Wirtschaftsleben zu beteiligen, erklärte der zuständige EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe in seinen am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Würden private Wirtschaftsauskunfteien die Daten länger speichern, würde dieses Ziel vereitelt. (Az. C-634/21 u.a.)