Hundehalter muss Schmerzensgeld nach Fahrradunfall durch losgerissenes Tier zahlen
Reißt sich ein Hund los und verursacht einen Fahrradunfall, muss der Halter des Tiers für Schäden haften. Das gilt auch, wenn der Halter nicht vorsätzlich handelte, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Es sprach einem Fahrradfahrer ein Schmerzensgeld von 7000 Euro zu. Der Verlust an Lebensqualität sei damit angemessen ausgeglichen, hieß es. (11 U 89/21)