Ehe von minderjährigem Flüchtling schließt Familienzusammenführung mit Eltern nicht aus
Dass ein minderjähriger Flüchtling bereits verheiratet ist, schließt die Familienzusammenführung mit den Eltern in der Europäischen Union nicht aus. Das EU-Recht schreibe nicht vor, dass der Flüchtling unverheiratet sein müsse, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Es ging um eine Palästinenserin aus dem Libanon, die für sich und ihre Söhne ein Visum für Belgien beantragte, wo die Tochter lebt. (Az. C-230/21)