Vermeintlicher Skandal in Bremer Bamf: Frühere Leiterin scheitert erneut vor Gericht / Foto: Patrik Stollarz - AFP/Archiv
Sieben Jahre nach dem Wirbel um einen angeblichen Skandal in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat es in dem Zusammenhang eine weitere Gerichtsentscheidung gegeben. Die damals verantwortliche Amtsleiterin scheiterte mit dem Versuch, ihre vorläufige Enthebung aus dem Dienst bis zur grundsätzlichen Entscheidung aussetzen zu lassen. Das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt wies ihre Beschwerde nach Angaben vom Dienstag größtenteils ab.
In dem angeblichen Skandal ging es um den Vorwurf, in der Bamf-Außenstelle in Bremen seien massenhaft falsche Asylentscheidungen getroffen worden. Der Fall schlug im Frühjahr 2018 hohe Wellen, die Rede war von bis zu tausend Fällen. Es folgte eine großangelegte juristische und behördeninterne Aufarbeitung. Dabei fielen die Vorwürfe weitgehend in sich zusammen.
Am Ende musste sich die frühere Außenstellenleiterin wegen zweier Fälle von Vorteilsnahme sowie Datenfälschung und Verletzung von Dienstgeheimnissen vor Gericht verantworten. Laut Anklage sollte sie mit einem Rechtsanwalt kooperiert haben, der zwei Mandanten Vorteile in Asylverfahren verschaffen wollte. Im Gegenzug sollte er ihr zwei Hotelübernachtungen bezahlt haben.
Den Prozess gegen sie stellte das Landgericht vor rund vier Jahren wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro ein. Der Anwalt wurde wenig später wegen Vorteilsgewährung in zwei Fällen zur Zahlung von 6000 Euro verurteilt.
Im August 2024 reichte die Bamf-Leitung dann Disziplinarklage gegen die Frau ein. Diese zielt darauf ab, sie wegen Dienstrechtsverstößen aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Über die Klage ist noch nicht entschieden. Ergänzend ordnete das Bamf im Dezember an, die frühere Amtsleiterin vorläufig des Diensts zu entheben und ihr 50 Prozent der Besoldung zu streichen.
Dagegen wehrte sich die Beamtin vor dem Verwaltungsgericht Bremen. Dieses bestätigte die vorläufige Dienstenthebung aber im Mai. Es sei "überwiegend wahrscheinlich", dass die Frau letztlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt werde, erklärte es zur Begründung.
Gegen diese Entscheidung reichte die Frau eine Beschwerde ein, welche nun vor dem Oberverwaltungsgericht größtenteils scheiterte. Dieses beanstandete nur die Höhe der vorläufig einbehaltenen Bezüge seit Juni.
Zwar müsse sich die Beamtin eine gewisse Einschränkung ihrer Lebensführung gefallen lassen. Es dürfe aber nicht zu existenzgefährdenden wirtschaftlichen Beeinträchtigungen oder irreparablen Nachteilen kommen, erklärte es. Das Bamf müsse die Höhe der einbehaltenen Bezüge regelmäßig überprüfen und bei Bedarf ändern, was es nicht getan habe.
S.Leysen--LCdB