Fortsetzung im Rechtsstreit zwischen ARD und DESG
Der Rechtsstreit zwischen der ARD und der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) geht auch nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg weiter. Wie der von der DESG beauftragte Rechtsanwalt Norman Buse dem SID bestätigte, legt der Verband, dessen Unterlassungsansprüche in vier von fünf Punkten abgewiesen worden waren, Beschwerde ein. Zudem, so teilte Buse mit, gebe es "ein weiteres einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den WDR, RBB und die Journalisten Seppelt und Mebus derzeit am Landgericht Hamburg".