Läuferin Caster Semenya erringt Teilerfolg vor Europäischem Menschenrechtsgericht
Die südafrikanische Läuferin Caster Semenya hat vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einen Teilerfolg errungen. Die Große Kammer des Gerichts urteilte am Donnerstag in Straßburg, dass die zweifache 800-Meter-Olympiasiegerin, die wegen ihres hohen Testosteronspiegels von Wettkämpfen ausgeschlossen wurde, "kein faires Gerichtsverfahren" erhalten habe. Die Richter beschrieben die sogenannte Testosteronregel als "diskriminierend", betonten aber, dass dies ein "angemessenes Mittel" sei, "um die Integrität des Frauensports zu schützen".