Regierung will gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windenergie vorgeben
Zur Stärkung der Windenergie an Land will die Bundesregierung gesetzlich verpflichtende Flächenziele für den Ausbau festlegen. Geplant ist, dass bis 2026 bundesweit 1,4 Prozent und bis 2032 dann zwei Prozent der Fläche für Windkraftanlagen verfügbar ist, wie aus einer Formulierungshilfe für ein Wind-an-Land-Gesetz hervorgeht, die AFP am Mittwoch vorlag. Für die Bundesländer wurden unterschiedliche Flächenziele festgelegt, hieß es aus Kreisen des Bundeswirtschafts- und des Bundesbauministeriums weiter.