Klage wegen angeblichen Corona-Impfschadens scheitert vor Landgericht Karlsruhe
Vor dem Landgericht Karlsruhe ist eine Klage zu einem angeblichen Corona-Impfschaden gescheitert. Das Gericht wies in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Klage einer Privatperson gegen einen Hersteller von Corona-Impfstoffen ab. Der Kläger hatte angegeben, er habe durch den mRNA-Impfstoff Gesundheitsschäden erlitten, unter anderem Herzrhythmusstörungen, Erschöpfungszustände, Schädigungen des Immunsystems, Autoimmunreaktionen und ein sogenanntes Post-Vac-Syndrom. Er verlangte 150.000 Euro Schmerzensgeld. (Az. 8 O 289/22)