Unfallflucht ohne Personenschäden könnte zu Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden
Das Bundesjustizministerium erwägt, Unfallflucht ohne Personenschaden statt als Straftat nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Eine Ministeriumssprecherin teilte am Dienstag in Berlin als Reaktion auf diesbezügliche Medienberichte mit, es werde geprüft, ob bei diesem Thema Handlungsbedarf bestehe. "Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden", fügte die Sprecherin aber hinzu.