Keine nachträgliche Erbschaftsteuer bei Auszug aus geerbtem Haus wegen Depression
Wenn eine Witwe aus dem Familienhaus auszieht, weil das weitere Wohnen dort für sie unzumutbar ist, muss sie nicht nachträglich Erbschaftsteuer zahlen. Die Steuerbefreiung setze Selbstnutzung der Immobilie für zehn Jahre voraus - außer bei zwingenden Gründen, worunter auch Unzumutbarkeit falle, erklärte der Bundesfinanzhof in München am Donnerstag. Die Frau aus Nordrhein-Westfalen war zwei Jahre nach dem Tod des Ehemanns auf ärztlichen Rat hin ausgezogen. (Az. II R 1/21)