Frühere Kindergeldregelung für Nicht-EU-Ausländer verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine frühere Regelung zum Kindergeldanspruch für Ausländer, die nicht aus der Europäischen Union stammen, für verfassungswidrig erklärt. Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn aus humanitären Gründen aufenthaltsberechtigte Ausländer nur bei Integration in den Arbeitsmarkt Kindergeld bekämen, erklärte das Gericht am Mittwoch. Die entsprechende Regelung wurde aber bereits 2020 geändert und sieht diese Voraussetzung nicht mehr vor. (Az. 2 BvL 9/14 u.a.)