Die Bundesregierung will endlich einen Schlussstrich unter das ungeliebte Heizungsgesetz der Ampel-Koalition ziehen: Nach monatelangen Verhandlungen verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch eine erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Im Gegensatz zur bisherigen Gesetzeslage soll der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen demnach langfristig möglich bleiben - dafür sollen diese Heizungen zu wachsenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden. Nun befasst sich der Bundestag damit.
"Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl", sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung. "Die starre 65-Prozent-Erneuerbaren-Quote entfällt. Die Zwangsberatung entfällt. Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt."
Die Ampel-Regierung hatte das GEG reformiert. Dieses sogenannte Heizungsgesetz schreibt insbesondere vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In vielen Fällen wäre der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen dann nicht mehr möglich. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag dann darauf, das Heizungsgesetz wieder "abzuschaffen".
Die 65-Prozent-Vorgabe, die andernfalls in ersten Fällen noch in diesem Jahr angewandt werden müsste, soll laut dem nun im Kabinett verabschiedeten Entwurf wegfallen, ebenso die Vorgabe, dass vor dem Einbau einer Gasheizung verpflichtend eine fachliche Beratung erfolgen muss. Die Pflicht, eine noch funktionierende Heizung auszutauschen, sah auch das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung nicht vor.
Die Klimaziele, auf deren Erreichung das Heizungsgesetz der Ampel ausgerichtet ist, würden auch mit dem neuen Gesetz erreicht werden, betonte Wirtschaftsministerin Reiche. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden. Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Mieter sollen zudem davor geschützt werden, dass Vermieter günstige fossile Heizungen einbauen und den teuren Betrieb über die Nebenkosten den Mietern aufbürden. Baut der Vermieter nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Gas- oder Ölheizung ein, muss er laut Gesetzesentwurf ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und der Gasnetzkosten zahlen. Ab 2029 werden Vermieter auch zur Hälfte an den Mehrkosten für die Beimischung von Biokraftstoffen beteiligt.
Es sei wichtig, dass die Wahlfreiheit der Vermieter nicht zu Lasten von Mieterinnen und Mietern gehe, erklärte dazu Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD). "Denn Heizen darf nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden." Die Einigung auf diese Regelung habe "den Konflikt um das Heizungsgesetz" befriedet.
"Die Einigung der Koalition ist zunächst eine gute Nachricht, weil wir alle Klarheit bei der Wärmewende brauchen", erklärte der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU). Viele Fragen seien jedoch weiterhin unbeantwortet, etwa die Versorgungssicherheit beim Heizen mit grünen Gasen.
"Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik oder zu den Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften", kritisierte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). "Für die Breite der Wirtschaft bleibt die Umsetzung eine erhebliche wirtschaftliche Herausforderung."
Auch die weitere Entwicklung der Förderung beim Heizungstausch ist im Detail noch nicht geklärt. Reiche versprach eine "auskömmliche" Förderung.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach von einem wichtigen Schritt, "um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen". Das Gesetz schaffe Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert hätten und gebe damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor, erklärte BDI-Experte Carsten Rolle.
Umwelt- und Klimaschützer sehen die nun Gebäudemodernisierungsgesetz genannte Reform höchst kritisch. Es "markiert einen Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibt die Heizkosten in die Höhe", erklärte etwa der BUND. "Klimaschädliche Gas- und Ölheizungen sollen weiter eingebaut und sogar über 2045 hinaus betrieben werden dürfen."
X.Thijs--LCdB