Bessere Chancen für die Kleinsten: Gesetz zu frühkindlicher Bildung im Bundestag / Foto: Ina FASSBENDER - AFP
Frühkindliche Bildung als Grundlage für späteren Erfolg: Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung debattiert. Bildungschancen sollten "von den Talenten und Fähigkeiten des einzelnen Kindes bestimmt sein" und nicht vom Geburtsort oder den Familienverhältnissen, sagte Familienministerin Karin Prien (CDU). Aus der Opposition kam scharfe Kritik an geplanten Mittelkürzungen.
Prien bezeichnete das so genannte Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz als "die bildungspolitische Weichenstellung in dieser Legislaturperiode". Es ermögliche mehr Chancengerechtigkeit und fülle "das Aufstiegsversprechen unserer sozialen Marktwirtschaft wieder mit Leben", sagte die Ministerin im Bundestag. "Dieses Gesetz eröffnet Kindern Perspektiven und stärkt damit auch unsere Demokratie."
Das Gesetz sieht vor, dass bei allen Kindern spätestens im Alter von vier Jahren in verschiedenen Bereichen Daten zu ihrem Entwicklungsstand erhoben werden. Ein Schwerpunkt soll auf der sprachlichen Bildung liegen, hinzu kommen die sozial-emotionale und motorische Entwicklung sowie mathematische Fähigkeiten. Dies soll laut Bildungsministerium auch zu einem reibungslosen Übergang an die Grundschulen beitragen.
Mit dem Startchancen-Gesetz würden "erstmals bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung" geschaffen, sagte Prien. Kitas "in herausfordernden Lagen", etwa mit vielen Kindern aus armutsgefährdeten Familien oder aus Familien mit nicht deutscher Familiensprache sollen personell gestärkt werden. Im Übergang von Kita zu Schule sollen die Einrichtungen enger zusammenarbeiten. Dazu brauche es eine gute Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen, betonte die Ministerin.
Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten, einzelne Regelungen aber schrittweise wirksam werden. Vorgesehen ist, dass der Bund die Länder bei der Kita-Qualitätssicherung in den Jahren 2027 bis 2034 insgesamt mit rund 9,25 Milliarden Euro unterstützt.
Die Grünen unterstützen den Gesetzentwurf. Deren bildungspolitische Sprecherin Anja Reinalter wies darauf hin, dass ihre Partei das Startchancenprogramm noch unter der Ampel-Regierung mit auf den Weg gebracht hatte. "Das könnte also ein richtig gutes Gesetz werden. Aber all das droht zu verpuffen, weil die Finanzierung hinten und vorne nicht stimmt", kritisierte Reinalter. So sollten die Bundesmittel perspektivisch halbiert werden. Ab 2035 wolle sich der Bund aus der Finanzierung ganz herausschleichen. "Sie wollen also mehr haben und weniger bezahlen. Wo gibt es denn so was?"
Scharfe Kritik an den geplanten Kürzungen kam von der Linkspartei. Das Gesetz werde durch die Streichung von Bundesmitteln für "noch mehr Sozialkahlschlag" sorgen, sagte Ko-Fraktionschefin Heidi Reichinnek. Dabei würden die Gesamtkosten des Kitasystems jedes Jahr steigen. In Deutschland fehlten zudem mehr als 300.000 Kita-Plätze und nur 14 Prozent aller Kitas hätten die wissenschaftlich empfohlene volle Personalausstattung.
Für die AfD nannte die Abgeordnete Angela Rudzka die frühe Erkennung von Sprach- und Entwicklungsbedarf grundsätzlich sinnvoll. "Doch ein Test allein fördert kein Kind. Was nützen Förderpläne, wenn Personal und Zeit fehlen?" Zusätzliche Stellen für bestimmte Kitas und mindestens 30 Minuten Förderung pro Kind und Woche seien "ein Anfang, aber keine Antwort auf den Personalmangel und die fehlenden Betreuungsplätze".
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte das Vorhaben, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern und "allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bessere Bildungschancen zu ermöglichen". Zugleich mahnte die Kinderrechtsorganisation mehr finanzielle Mittel und eine Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen in der frühkindlichen Bildung an.
Bildungspolitik ist in Deutschland grundsätzlich Ländersache. Streit könnte es bei dem Gesetz unter anderem darüber geben, dass es zusätzliche Personalstellen in Kitas mit einem erhöhten Anteil von Kindern mit Förderbedarf vorsieht. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
M.Lenaerts--LCdB