Vorverlegten Rückflug aus dem Urlaub verpasst: Kein Anspruch auf Erstattung
Ein Mann und seine Familie haben nach einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf die Erstattung des neu gebuchten Rückflugtickets, nachdem sie ihren ursprünglichen Flug verpasst hatten, weil dieser vorverlegt wurde. Nach Ansicht des Amtsgerichts München wäre es möglich gewesen, alles zu organisieren, um den Flug noch zu erreichen, wie es am Montag mitteilte. Geld gab es lediglich für den kürzeren letzten Urlaubstag und Anwaltskosten. (AZ. 172 C 14078/23)