Verbraucherschützer: Fristlose Kündigung bei fehlendem Kündigungsbutton im Netz
Unternehmen müssen für Langzeitverträge, die im Internet abgeschlossen werden können, eigentlich seit Mitte vergangenen Jahres einen sogenannten Kündigungsbutton anbieten. Viele kommen dieser Pflicht nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg aber noch nicht nach und das könnte Folgen haben: "Kann nachgewiesen werden, dass der Kündigungsbutton fehlt oder fehlerhaft umgesetzt ist, haben Betroffene die Möglichkeit, ihren Vertrag fristlos zu kündigen", erklärte Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale am Donnerstag in Potsdam.