Streichung von Elterngeld für Gutverdiener nur für Geburten ab Januar 2024
Die Regelung zur Streichung des Elterngeldes ab einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 Euro soll nicht rückwirkend, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024 gelten. "Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht, hätte weiter Anspruch darauf", sagte ein Sprecher des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Sonntag den Funke-Zeitungen. Der Sprecher sprach demnach von "Bestandsschutz".