Urteil: Scheinselbstständiger Bauarbeiter ist sozialversicherungspflichtig
Bauarbeiter, die ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen, ohne ein unternehmerisches Risiko zu tragen, sind einem Urteil aus Hessen zufolge abhängig beschäftigt. Die beauftragende Baufirma kann sich nicht auf einen Nachunternehmervertrag berufen, wenn dieser die Verhältnisse verschleiern soll, wie das hessische Landessozialgericht am Dienstag in Darmstadt mitteilte. Es verurteilte eine Baufirma zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von hunderttausend Euro. (Az. L 8 BA 51/20)