Urteil: Versicherung muss unkooperativem Unfallfahrer keinen Schaden erstatten
Eine Versicherung muss einem Unfallfahrer keinen Schadenersatz zahlen, wenn dieser die Aufklärung der Unfallumstände vereitelt. Das entschied das Oberlandesgericht Braunschweig laut Mitteilung vom Dienstag im Fall eines Versicherten, der gegen eine Laterne fuhr und dann vom Unfallort flüchtete. Als die Polizei den Mann anderthalb Stunden später bei der Unfallaufnahme betrunken vorfand, behauptete dieser, sich erst nach dem Unfall betrunken zu haben, was jedoch nicht mehr nachweisbar war.