EuGH: Thermofenster als Abschalteinrichtung bei üblichen Temperaturen unzulässig
Ein Thermofenster, das die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen bei sehr hohen und bei niedrigen Temperaturen reduziert, ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. Eine Ausnahme könnte gelten, wenn das Thermofenster nachweislich zum Schutz vor schweren Risiken für den Motor eingebaut wird, die eine Gefahr beim Fahren darstellten, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Auch dann wäre eine Abschalteinrichtung aber unzulässig, wenn sie den Großteil des Jahres unter normalen Bedingungen laufen muss. (Az. C-128/20 u.a.)