EuGH: Tagelange Abrissarbeiten an Hotel können volle Reiseerstattung rechtfertigen
                            Pauschalreisenden kann nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) selbst dann eine volle Erstattung zustehen, wenn ihnen zwar bestimmte Leistungen erbracht wurden, die Mängel aber so schwerwiegend sind, dass der Urlaub für den Reisenden "objektiv nicht mehr von Interesse ist". Ob dies bei zwei polnischen Urlaubern der Fall war, die mit umfangreichen Abrissarbeiten an ihrem Hotel konfrontiert waren, muss nun ein polnisches Gericht entscheiden, wie der EuGH am Donnerstag mitteilte. (Az. C-469/24)